Protokoll (Gesellschaftsrecht)
Protokoll [mittellateinisch, von mittelgriechisch prōtókollon, eigentlich »(den amtlichen Papyrusrollen) vorgeleimtes (Blatt)«] das, -s/-e, Gesellschaftsrecht:
Beschlüsse der Hauptversammlung der AG bedürfen der Beurkundung durch eine notariell aufgenommene Niederschrift; bei der GmbH gilt dies nur für satzungsändernde Beschlüsse, jedoch sind Protokolle auch bei sonstigen Beschlüssen üblich. Beschlüsse der Generalversammlung der Genossenschaft sind in ein Protokollbuch einzutragen.
Quellenangabe