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Generalversammlung

Generalversammlung, Versammlung der Mitglieder einer Personenvereinigung des Privatrechts zur Beschlussfassung über Angelegenheiten dieser Vereinigung. Im Handelsrecht heißt nur noch die Mitgliederversammlung einer Genossenschaft Generalversammlung (bei der Aktiengesellschaft Hauptversammlung). – Das österreichische Recht verwendet den Begriff Generalversammlung nur bei der GmbH (§§ 34–44 GmbH-Gesetz) und den Genossenschaften (§ 27

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