Widerspruch (Gesellschaftsrecht)
Widerspruch, Gesellschaftsrecht:
Willenserklärung eines Gesellschafters, Aktionärs oder Genossen. Ein Aktionär, der einen Beschluss der Hauptversammlung, oder ein Genosse, der einen Beschluss der Generalversammlung seiner Genossenschaft durch Klage gegen die Gesellschaft beziehungsweise Genossenschaft anfechten will, muss schon in der Versammlung seinen Widerspruch zu Protokoll geben (§ 245 Ziffer 1 Aktiengesetz, § 51 Absatz
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