Gesundheitliche und soziale Aspekte
In Deutschland waren Prostituierte auf Grundlage des bis 31. 1. 2000 geltenden Gesetzes zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten (GeschlG) in der Regel verpflichtet, sich regelmäßig auf Geschlechtskrankheiten untersuchen zu lassen. Die Umsetzung des GeschlG oblag den kommunalen Gesundheitsämtern, sie wurde bundesweit sehr unterschiedlich gehandhabt und reichte von kostenpflichtigen Zwangsuntersuchungen bis zu
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