Produzentenrente (Volkswirtschaftslehre)
Produzentenrente, Volkswirtschaftslehre:
die über alle produzierten Gütereinheiten aufsummierte Differenz zwischen dem jeweiligen Preis, den ein Anbieter (beziehungsweise die Gesamtheit der Anbieter bei Betrachtung des Gesamtmarkts) für jede einzelne Gütereinheit mindestens erzielen muss, um die Kosten (einschließlich Kapitalverzinsung und Unternehmerlohn) dieser Produkteinheit (d. h. die Grenzkosten) zu decken, und dem tatsächlich erzielten, für
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