Proband (Recht)
Proband [lateinisch probandus »ein zu Untersuchender«] der, -en/-en, Recht:
Verurteilter, dessen Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist und der von einem Bewährungshelfer betreut wird.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe
Proband [lateinisch probandus »ein zu Untersuchender«] der, -en/-en, Recht:
Informationen zum Artikel
Quellenangabe
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar