Gnade (Recht)

Gnade [althochdeutsch gināda »(göttliches) Erbarmen«, eigentlich »Hilfe«, »Schutz«], Recht:

Das Gnadenrecht umfasst die Befugnis, rechtskräftig verhängte Strafen zu erlassen, umzuwandeln, herabzusetzen oder (zur Bewährung) auszusetzen (Begnadigung) und anhängige Strafverfahren niederzuschlagen (Abolition). Die auf Wohlwollen beruhenden (»Gnade geht vor Recht«) Gnadenerweise (Gnadenakte) können den Einzelfall betreffen oder (Amnestie) eine Vielzahl von Fällen. Letztere bedürfen, ebenso wie die

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