Fiktion (Recht)

Fiktion [zu lateinisch fingere, fictum »formen«, »bilden«; »ersinnen«, »erheucheln«] die, -/-en,  Recht:

die normative Annahme eines Sachverhalts als wahr, der in Wirklichkeit nicht besteht (sprachlich meist ausgedrückt durch eine Form von »gelten«), um hieraus die Ableitung sonst nicht möglicher Rechtsfolgen vornehmen zu können. Beispiel: Ist ein Schuldner zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilt, gilt diese Erklärung mit Rechtskraft des Urteils als abgegeben. Im

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