Postzustellungsauftrag
Post|zustellungsauftrag, Auftrag an die Post, Schriftstücke, deren förmliche Zustellung gesetzlich vorgesehen, gerichtlich oder behördlich angeordnet ist, nach der ZPO zuzustellen. Den Postzustellungsauftrag (gewöhnlicher Brief in einem Umschlag nach amtlichem Muster) können nur »aktenzeichenführende« Stellen (Gerichte, Notare, Behörden) verwenden. Über die Zustellung ist von dem Postbediensteten eine Postzustellungsurkunde aufzunehmen.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe