Portugal

Recht

Der Gerichtsaufbau ist dreistufig mit dem Obersten Gerichtshof (Supremo Tribunal de Justiça) in Lissabon an der Spitze. Außerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit gibt es Verwaltungsgerichte sowie ein Verfassungsgericht. Das Staatsgebiet ist in Gerichtsbezirke (Comarcas) für die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit gegliedert. Das Richteramt ist unabhängig und gilt auf Lebenszeit.

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