Religion
Die Verfassung (Artikel 41) garantiert die Religionsfreiheit. Staat und Kirche sind seit 1911 gesetzlich getrennt. Alle Religionsgemeinschaften sind rechtlich gleichgestellt. Die in der Verfassung von 1933 de facto gegebene Stellung der katholischen Kirche als Staatskirche wurde durch die Verfassung von 1976 aufgehoben. Grundlage der Beziehungen zwischen dem Staat und der
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