Popularklage
Popularklage, Popularbeschwerde,
Rechtsbehelf, den jeder bei Gericht erheben kann, ohne in seinen eigenen Rechten betroffen zu sein. Nach deutschem Recht ist die Popularklage in der Regel unzulässig; klagen kann in der Regel nur, wer sein eigenes (subjektives) Recht durchsetzen will. Ausnahmsweise ist die Popularklage im allgemeinen Interesse bei der Nichtigkeitsklage im Patentrecht
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