Recht
Auf der untersten Stufe der ordentlichen Gerichtsbarkeit stehen die Kreisgerichte, die für die meisten Straftaten und für Zivilsachen mit geringem Streitwert zuständig sind. Bei diesen existieren auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisierte Kammern. Daneben sind Stadtgerichtskammern für Bagatellfälle eingerichtet. Die Urteile der Kreisgerichte können bei den Bezirksgerichten (die 1998 im Zuge der
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