Pflegesatz

Pflegesatz, Richtsatz für die Kosten der Unterbringung und Behandlung von Kranken und Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen (Krankenhäuser, deren Leistungen nicht über Fallpauschalen und Sonderentgelte abgerechnet werden [Krankenhaus, Wirtschaft]; Pflegeheime, Tageskliniken). Bei der Krankenhausbehandlung wird er in jährlichen Budgetverhandlungen zwischen den Krankenhausträgern und den Krankenkassen gemäß Bundespflegesatzverordnung vom 26. 9.

Quellenangabe

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