Quinquennalfakultäten (katholisches Kirchenrecht)
Quinquennalfakultäten [lateinisch «Fünfjahresvollzugsmachten«], katholisches Kirchenrecht:
die bis zur Neugestaltung des Dispenswesens 1966 den Diözesanbischöfen vom Heiligen Stuhl in der Regel auf fünf (in Missionsgebieten auf zehn) Jahre anlässlich des Fünfjahresberichts (c. 399 CIC) gewährten und hernach jeweils neu zu beantragenden Dispensvollmachten in Bezug auf gesamtkirchliche Gesetze.
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