Religion
Die Verfassung garantiert die Religionsfreiheit. Alle Religionsgemeinschaften sind rechtlich gleichgestellt. Grundlage der Beziehungen des Staates mit der katholischen Kirche, die als größte Glaubensgemeinschaft eine besondere Stellung in der Geschichte Osttimors einnimmt, war bis zur indonesischen Besetzung Osttimors (1975) das zwischen dem Heiligen Stuhl und Portugal 1940 abgeschlossene Konkordat.
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