Verfassung
Nach dem der ganzen orthodoxen Kirche gemeinsamen Kirchenrecht ist ihre Verfassung synodal-kollegial, d. h., keinem Glied der orthodoxen Kirche wird gegenüber anderen eine überragende Stellung eingeräumt. Die höchste Instanz ist die Ökumenische Synode; sie allein kann Fragen von gesamtorthodoxer Bedeutung entscheiden. Ihr entsprechen auf lokaler oder regionaler Ebene die Synoden
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