Wiedergutmachung (Recht)
Wiedergutmachung. Recht: 1) allgemein Entschädigung oder Ersatz für absichtlich herbeigeführte oder billigend in Kauf genommene Schäden beziehungsweise für erlittenes Unrecht; 2) in der rechtlichen Praxis und im Sprachgebrauch der Bundesrepublik Deutschland übliche Bezeichnung für die Bemühungen, durch finanzielle Leistungen an die Opfer nationalsozialistischer Gewaltherrschaft oder deren Hinterbliebene die materiellen Folgen
Quellenangabe