Wiedergutmachung (Recht)
Wiedergutmachung. Recht: 1) allgemein Entschädigung oder Ersatz für absichtlich herbeigeführte oder billigend in Kauf genommene Schäden beziehungsweise für erlittenes Unrecht; 2) in der rechtlichen Praxis und im Sprachgebrauch der Bundesrepublik Deutschland übliche Bezeichnung für die Bemühungen, durch finanzielle Leistungen an die Opfer nationalsozialistischer Gewaltherrschaft oder deren Hinterbliebene die materiellen Folgen
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar