Verletzter (Strafprozessrecht)

Verletzter, Strafprozessrecht:

der durch eine Straftat in seinen Rechten Beeinträchtigte. Er kann seine Interessen im Adhäsionsprozess, durch Privatklage, Nebenklage sowie im Klageerzwingungsverfahren zur Geltung bringen. Etwaige Schadensersatzansprüche können auch im Zivilprozess geltend gemacht werden. Außerdem hat der Verletzte gemäß §§ 406 d–406 h StPO, die durch das Opferrechtsreformgesetz vom 24. 6. 2004

Quellenangabe

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