Novation
Novation [lateinisch »Erneuerung«] die, -/-en, Schuld|umschaffung, Schuld|umwandlung,
vertragsmäßige Aufhebung eines Schuldverhältnisses durch Begründung eines neuen, das – vom bisherigen Schuldgrund losgelöst – selbstständig an seine Stelle tritt. Die Novation ist im BGB nicht geregelt.
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