Schuldanerkenntnis
Schuld|anerkenntnis, die vertragliche Anerkennung des Bestehens eines Schuldverhältnisses. Das konstitutive Schuldanerkenntnis (§ 781 BGB) begründet eine neue, selbstständige Verpflichtung (abstraktes Schuldanerkenntnis). Das deklaratorische Schuldanerkenntnis begründet keine neue Verbindlichkeit, sondern bestätigt nur die alte Schuld und erleichtert den Beweis (kausales Schuldanerkenntnis). Welches von beiden im Einzelfall gewollt ist,
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