Recht
Die Rechtsprechung ist sowjetisch geprägt. Die Gerichtsbarkeit wird an der Spitze durch den Zentralen Gerichtshof ausgeübt, dessen Richter von der Obersten Volksversammlung für 5 Jahre bestimmt werden. Neben den Provinzgerichten existieren zahlreiche Volksgerichte in den Bezirken und Städten. Für Militär- und Eisenbahnangehörige gibt es Sondergerichte. Die Verfassung sieht keine Berufungsmöglichkeiten
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