Parität (Staatskirchenrecht)
Parität [lateinisch »Gleichheit«, zu par »gleich«] die, -/-en, Staatskirchenrecht:
konfessionelle Parität, Gleichrang und Gleichbehandlung verschiedener religiöser Bekenntnisse und Kirchen in der Verfassungsordnung des religiös-weltanschaulich neutralen Staates. Als konfessionell-(staats)bürgerliche Parität verbietet der Rechtsgrundsatz der Parität jegliche Diskriminierung aus religiös-konfessionellen Gründen (Artikel 3 Absatz 3 GG), gebietet strikte Gleichheit hinsichtlich der individuellen und korporativen Religionsfreiheit (Artikel 4 GG) und fordert
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