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Netzwerkdurchsetzungsgesetz
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Nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz waren Anbieter sozialer Netzwerke verpflichtet, Beschwerden über rechtswidrige Inhalte unverzüglich zu prüfen. Offensichtlich rechtswidrige Inhalte mussten in der Regel innerhalb von 24 Stunden entfernt oder gesperrt werden, andere rechtswidrige Inhalte grundsätzlich innerhalb von sieben Tagen. Um diese Vorgaben umzusetzen, richteten große Plattformen eigene Prüf- und Löschstrukturen ein;

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