Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Netzwerkdurchsetzungsgesetz

(NetzDG), am 1. 1. 2018 in Deutschland in Kraft getretenes Gesetz, das Anbieter sozialer Netzwerke verpflichtet, »offensichtlich rechtswidrige Inhalte« zu entfernen bzw. den Zugang zu ihnen zu sperren. Dies muss binnen 24 Stunden nach Eingang einer entsprechenden Beschwerde an den Anbieter geschehen, der diese Beschwerde umgehend zu prüfen hat.

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