Zivildienst

Zivildienst, Ersatzdienst Wehrpflichtiger, der bei anerkannter Kriegsdienstverweigerung in Krankenhäusern, Pflegeheimen u. a. Sozialeinrichtungen geleistet wurde (zuletzt 6 Monate), seit 1. 7. 2011 mit Aussetzen der Wehrpflicht als Bundesfreiwilligendienst (BFD). Wie der Wehrdienst muss auch der Zivildienst nur noch im Spannungs- oder Verteidigungsfall geleistet werden. Im Zivildienst wurden Aufgaben vorrangig

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