Nebenkosten (Mietrecht)
Nebenkosten, Mietrecht:
Betriebskosten, Oberbegriff, der die (»warmen« und »kalten«) Betriebskosten als Teil der Miete umfasst. Nebenkosten gelten grundsätzlich als abgegolten, wenn im Mietvertrag ein pauschaler Mietzins vereinbart und keine Regelung über zusätzliche Nebenkosten getroffen ist. Die Umlage von Nebenkosten bedarf stets einer ausdrücklichen Vereinbarung.
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