Rechtliches
Grundlage des Naturschutzrechts bildet das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. 7. 2009, das am 1. 3. 2010 in Kraft getreten ist. Durch dieses Gesetz soll unter anderem der Erlass vollzugsfähiger Regelungen vereinfacht werden. 2006 wurde im Rahmen der Föderalismusreform die bis dahin geltende Rahmengesetzgebung abgeschafft. Die für den Naturschutz wesentlichen Regelungsbereiche
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