Praktische Umsetzung
In Deutschland war der Naturschutz bis 2006 überwiegend Aufgabe der Länder. Lediglich Grundsätze, wesentliche Teile des Artenschutzes, der Umsetzung der FFH-Richtlinie, Aspekte des Verhältnisses zur Bauleitplanung und zu Naturschutzverbänden waren bundesrechtlich geregelt, während das BNatSchG in den übrigen Belangen ein Rahmengesetz darstellte. Durch die Föderalismusreform von 2006 wurde die Rahmengesetzgebung
Quellenangabe