Naturdenkmal
Naturdenkmal, bemerkenswerte »Einzelschöpfung der Natur« (z. B. Felsen, Quelle, Wasserfall, alter Baum u. a.), die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit naturschutzrechtlich geschützt ist. Ausgewiesen werden können auch Flächennaturdenkmale bis 5 ha Größe, z. B. wichtige Amphibienlaichgewässer oder artenreiche Wiesen (z. B.
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