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Nachrichtendienstekontrollgesetz

Nachrichtendienstekontrollgesetz, jetzt Kontrollgremiumgesetz,

Gesetz vom 11. 4. 1978, das die Einrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission (jetzt Parlamentarisches Kontrollgremium) zur Überwachung der Tätigkeit der deutschen Nachrichtendienste vorschreibt.

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