Wehrbeauftragter
Wehrbeauftragter, amtlich Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages,
der vom Deutschen Bundestag zur Wahrung der Grundrechte der Soldaten und der Grundzüge des demokratischen Aufbaus der Bundeswehr (Innere Führung) gewählte Amtsträger. Sein Amt ist in Artikel 45 b GG verankert; der Wehrbeauftragte wird nach dem Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages in der Fassung vom 16. 6. 1982
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