Heimgesetz

Heimgesetz, Gesetz des Bundes in der Fassung vom 5.11.2001, das den Betrieb von Altenheimen, Altenwohnheimen und Pflegeheimen und anderen Einrichtungen für pflegebedürftige oder behinderte Volljährige regelt und dem Schutz der Heimbewohner dienen soll.

Es sieht Mindestanforderungen an die Baulichkeiten (Heimmindestbauverordnung in der Fassung vom 3. 5. 1983) und an die Eignung des Leiters vor. Wer eine der genannten Einrichtungen betreiben will, bedarf einer behördlichen Erlaubnis. Im Rahmen der Föderalismusreform (in Kraft seit 1. 9. 2006) wurde die Zuständigkeit für die Regelung des Heimrechts

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