nachrangige Verbindlichkeiten

nachrangige Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten, die im Falle der Insolvenz des Schuldners bei der Befriedigung der Gläubiger im Rang gegenüber anderen Verbindlichkeiten zurücktreten. Inhaber entsprechender Forderungen werden somit erst nach Befriedigung aller Gläubiger mit nicht nachrangigen Verbindlichkeiten, aber noch vor den Eigenkapitalgebern bedient. Für dieses erhöhte Risiko erhalten sie eine Prämie (Zinsaufschlag).

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