Mutterschutz
Mutterschutz, der arbeitsrechtliche Schutz für berufstätige werdende Mütter und Wöchnerinnen; der Mutterschutz ist der Kernbereich des Frauenarbeitsschutzes (Frauenarbeit). Nach dem Mutterschutzgesetz in der Fassung vom 20. 6. 2002 darf eine Schwangere in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung (es sei denn, ihr ausdrückliches, jederzeit widerrufliches Einverständnis liegt
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