Musterung (Wehrrecht)

Musterung, im Wehrrecht das Verfahren zur Feststellung der Wehrdienstfähigkeit ungedienter Wehrpflichtiger. 

Bei der Musterung wird die geistige und körperliche Tauglichkeit untersucht, das Fehlen von Wehrpflicht- und Wehrdienstausnahmen geprüft sowie die Art des zu leistenden Wehrdienstes festgestellt.

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