Recht
Gesetzlich geregelt wird die Abfallentsorgung im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie bis 2009 in der TA Siedlungsabfall, seitdem in der Abfallablagerungsverordnung. Danach ist der Müll weitgehend getrennt zu sammeln oder zu sortieren; die einzelnen Fraktionen sind aufzubereiten und zu verwerten, die organischen Abfälle zu kompostieren. Der Rest wird in Müllverbrennungsanlagen (Müllverbrennung)
Quellenangabe
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