Mietkauf
Mietkauf, Vertrag, bei dem dem Mieter einer Sache das Recht eingeräumt wird, die Mietsache (in der Regel ein teures Anlagegut) nach einer bestimmten Zeit durch einseitige Erklärung zu kaufen. Dabei wird die gezahlte Miete ganz oder zum Teil auf den Kaufpreis angerechnet. Nach Abgabe der Erklärung ist Kaufrecht anzuwenden,
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