Mängelhaftung (bürgerliches Recht)
Mängelhaftung, bürgerliches Recht:
die Verpflichtung eines Vertragsteils, dem anderen für Fehler (Sach- oder Rechtsmängel) der geschuldeten Leistung einzustehen (Gewährleistung). Die Mängelhaftung ist bei einzelnen Vertragsarten verschieden geregelt; wichtig ist sie beim Kauf, beim Miet- und beim Werkvertrag, auch beim Reisevertrag. Der Käufer kann bei Vorliegen eines Mangels Nacherfüllung verlangen, vom Vertrag zurücktreten
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