Mängelhaftung (bürgerliches Recht)
Mängelhaftung, bürgerliches Recht:
die Verpflichtung eines Vertragsteils, dem anderen für Fehler (Sach- oder Rechtsmängel) der geschuldeten Leistung einzustehen (Gewährleistung). Die Mängelhaftung ist bei einzelnen Vertragsarten verschieden geregelt; wichtig ist sie beim Kauf, beim Miet- und beim Werkvertrag, auch beim Reisevertrag. Der Käufer kann bei Vorliegen eines Mangels Nacherfüllung verlangen, vom Vertrag zurücktreten
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar