Wiederkauf
Wiederkauf, Rückkauf einer verkauften Sache. Der Verkäufer kann sich das Recht zum Wiederkauf im Kaufvertrag vorbehalten; ausgeübt wird das Recht durch eine einseitige Erklärung des Verkäufers gegenüber dem Käufer, wodurch der Wiederkauf zustande kommt. Im Zweifel gilt, wenn nichts anderes vereinbart ist, der ursprüngliche Kaufpreis auch für den Wiederkauf
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