Wiederkauf

Wiederkauf, Rückkauf einer verkauften Sache. Der Verkäufer kann sich das Recht zum Wiederkauf im Kaufvertrag vorbehalten; ausgeübt wird das Recht durch eine einseitige Erklärung des Verkäufers gegenüber dem Käufer, wodurch der Wiederkauf zustande kommt. Im Zweifel gilt, wenn nichts anderes vereinbart ist, der ursprüngliche Kaufpreis auch für den Wiederkauf

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.