Metageschäft

Metageschäft [italienisch (a) metà »(zur) Hälfte«],

dem Konsortium ähnliches Vertragsverhältnis von in der Regel zwei, manchmal auch mehreren Partnern (Metisten) zur Durchführung eines Gemeinschaftsgeschäftes, bei dem Kapitaleinsatz, Gewinn und/oder Verlust geteilt werden (z. B. Vergabe eines Gemeinschaftskredits). Man unterscheidet offene Metakredite (der Kreditnehmer hat Kenntnis von der gemeinschaftlichen Kredithergabe) und verdeckte Metakredite (der Kreditnehmer hat

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