meldepflichtige Krankheiten

meldepflichtige Krankheiten, Infektionskrankheiten, die in Deutschland nach dem Infektionsschutzgesetz vom 20. 7. 2000 innerhalb von 24 Stunden beim zuständigen Gesundheitsamt (Hauptwohnsitz) gemeldet werden müssen. Bei einzelnen Infektionskrankheiten muss bereits der Verdacht gemeldet werden, bei anderen die Erkrankung, der Erregernachweis oder auch der Tod. Unterschieden werden namentliche und nicht namentliche Meldungen.

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