Meistbegünstigung (gewerblicher Rechtsschutz)
Meistbegünstigung, gewerblicher Rechtsschutz:
Bei der Vergabe mehrerer (einfacher) Lizenzen an einem gewerblichen Schutzrecht (z. B. Patent) oder an einem Urheberrecht an mehrere Lizenznehmer kann Meistbegünstigung vereinbart werden. Entsprechend einer solchen Meistbegünstigungsklausel kann der Lizenznehmer Anpassung seines Vertrages an günstigere Bedingungen verlangen, die anderen Lizenznehmern eingeräumt wurden.
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