öffentliche Auftragsvergabe
öffentliche Auftragsvergabe, das Verfahren der Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschaffung von Waren und Dienstleistungen. Die öffentliche Auftragsvergabe ist geregelt im Haushaltsrecht (§ 30 Haushaltsgrundsätzegesetz, § 55 Bundeshaushaltsordnung) sowie v. a. im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB §§ 97 ff.) und in der hierauf beruhenden Vergabeverordnung in der Fassung vom 12.
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