Rechtsvereinheitlichung (Europarecht)

Rechtsvereinheitlichung, die Schaffung gleicher oder inhaltlich übereinstimmender Rechtsnormen für ein bestimmtes Gebiet; sie kann innerhalb eines Staates (interne Rechtsvereinheitlichung) oder für mehrere selbstständige Staaten (internationale Rechtsvereinheitlichung) vorgenommen werden. Die diesbezüglichen meist völkerrechtlichen Verträge verpflichten die Teilnehmerstaaten zur Einführung der im Vertrag formulierten Normen.

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