Masse (Recht)

Masse [spätalthochdeutsch massa, über lateinisch von griechisch mãza »Teig aus Gerstenmehl«, »Fladen«, »Klumpen (aus Metall)«], Recht:

das Vermögen eines Erblassers (Erbmasse) oder eines Schuldners im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung (Insolvenzmasse).

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