Marktmacht (Wettbewerbspolitik)

Marktmacht, Wettbewerbspolitik:

die (tatsächliche oder potenzielle) Fähigkeit eines Anbieters oder Nachfragers zu einer erheblichen Beeinflussung der Marktbedingungen, v. a. von Preisen und Absatzmengen wie auch (mittelbar) des Verhaltens von Konkurrenten; in der Wettbewerbstheorie meist mit einem Mangel an funktionsfähigem Wettbewerb gleichgesetzt. Marktmacht in diesem Sinne haben insbesondere marktbeherrschende Unternehmen.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.