Marktmacht (Wettbewerbspolitik)
Marktmacht, Wettbewerbspolitik:
die (tatsächliche oder potenzielle) Fähigkeit eines Anbieters oder Nachfragers zu einer erheblichen Beeinflussung der Marktbedingungen, v. a. von Preisen und Absatzmengen wie auch (mittelbar) des Verhaltens von Konkurrenten; in der Wettbewerbstheorie meist mit einem Mangel an funktionsfähigem Wettbewerb gleichgesetzt. Marktmacht in diesem Sinne haben insbesondere marktbeherrschende Unternehmen.
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