Anbietermacht (Wettbewerbspolitik)
Anbietermacht, Wettbewerbspolitik:
Fähigkeit eines (marktbeherrschenden oder mit monopolistischem Handlungsspielraum ausgestatteten) Unternehmens, den Nachfragern seiner Güter diese zu Bedingungen zu verkaufen, die für es selbst günstiger sind als bei funktionsfähigem Wettbewerb, z. B. zu höheren Preisen, schlechteren Liefer- oder Garantiebedigungen oder Ähnlichem oder unter der Bedingung eines gleichzeitigen Bezugs von Produkten des Unternehmens,
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