Nachfragemacht (Wettbewerbspolitik)
Nachfragemacht, Nachfragermacht, Wettbewerbspolitik:
die Fähigkeit eines Nachfragers gegenüber einem Anbieter, günstigere Bedingungen, insbesondere im Vergleich zu denen für andere Nachfrager, zu erreichen, z. B. niedrigere Preise, bessere Service-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen; durchgesetzt meist durch die (latente) Drohung, anderenfalls die Geschäftsbeziehung zu beenden. Nachfragemacht beruht oft auf einer Spezialisierung von (kleinen) Unternehmen auf die
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