Markt (Gewerberecht)

Markt [von lateinisch mercatus »Handel«, »(Jahr-)Markt«], Gewerberecht:

der An- und Verkauf (zum Teil auch die Ausstellung) von Waren auf Messen und Märkten (Marktverkehr); bildet mit stehendem Gewerbe und Reisegewerbe die drei Formen der Gewerbeausübung (Gewerberecht) und ist v. a. in den §§ 64–71 b Gewerbeordnung in der Fassung vom 22. 2. 1999 geregelt. Man unterscheidet Messen,

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